Gemeinfrei
17. Mai 2008 | Von admin | Kategorie: Internet
Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle schöpferischen Werke welche keinem Urheberrecht unterliegen.
Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen). Bei Musikstücken oder Audioaufnahmen endet die Frist für die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler (beispielsweise der Sänger oder Instrumentalisten) meist schon 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Tonträgers. Dies darf aber nicht mit dem Schutzrecht des Urhebers (beispielsweise des Komponisten oder Textdichters) verwechselt werden, für das ja die 70-Jahres-Frist nach dessen Tod gilt.
Eine Sammlung von Autoren, deren Werke zum 1. Januar 2008 gemeinfrei werden:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Presse/Auslaufende_Urheberrechte_2007#Gestorben
Übersicht von freien Artikeln in Kunst, Literatur, Musik usw.:
http://www.zeno.org/
Übrigens: Walt Disney ist 1966 gestorben. Bis 2036 sollten Mickey Maus, Donald Duck und andere bekannte Comicfiguren Urheberrechtsfrei sein.
Wichtig:
Viele einzelne Länder haben andere Urhebergesetze. In Mexiko muss der Urheber z.B. 100 Jahre tot sein. Auch werden Modifikationen z.B. bei Comicfiguren als neue Versionen bezeichnet und unterliegen weiteren 70 Jahre dem Urheberrecht. Dies würde z.B. bei Mickey Maus bedeuten, dass 2036 nur die Version aus dem Jahr 1927 benutzt werden darf.